Damit die Richtigen das Richtige bekommen.

Erbrecht

Erbrechtliche Angelegenheiten bearbeiten wir auch in Zusammenarbeit mit Ihren Steuer- und Finanzberatern.

Dazu gehören zum Beispiel die Gestaltung der Vermögensverhältnisse zu Lebzeiten, auch im Rahmen vorweggenommener Erbfolge, die Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge), die Durchführung von Testamentsvollstreckungen, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und die Schlichtung bei Streitigkeiten. Bei allen Regelungen, die wir mit Ihnen erarbeiten, denken wir an die wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen. Klare juristische Regelungen sichern die Umsetzung Ihrer lebzeitigen Verfügungen und vermeiden spätere Konflikte.

Unsere Fachkenntnisse werden durch ständige Fortbildung aktualisiert.
Diese Kompetenzen setzen wir für Sie bei jedem Fall ein:

Auflage, Ausschlagung, Auseinandersetzung des Nachlasses, Erbengemeinschaft, Erbfolge, Erbschaftskauf, Erbschaftssteuer, Erbschein, Erbunwürdigkeit, Erbvertrag / Erbverzicht, Gemeinschaftliches Testament, Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten, Hofübergabeverträge, Internationales Erbrecht, insbesondere das österreichische und schweizer Erbrecht, Lebzeitige Vermögensübertragungen, Patientenverfügung, Pflichtteilsrecht, Schenkung unter Lebenden, Schenkungssteuer, Stiftungen in der Erbfolgegestaltung, Testamentserrichtung, Testamentsvollstreckung, Unternehmensnachfolge, Vermächtnis und Vorsorgevollmacht.

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