Wir wollen für Sie das Beste. Nicht das Unerreichbare.

Familienrecht

Unser Bemühen gilt dem Konsens und einer möglichst außergerichtlichen Regelung. Aber auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen muss das Ziel eine einvernehmliche Lösung sein. Vor allem dann, wenn Kinder nicht die Leidtragenden sein sollen. 

Bereits im ersten Gespräch strukturieren wir bestehende Ansprüche. Wir stecken realistische Ziele, um unproduktive und kostspielige Eskalationen zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere juristische Kompetenz, Erfahrung und unseren Einsatz. Denn wir wollen in Ihrem Konflikt Ihr Beistand sein – rechtlich und auch menschlich.

Unsere Fachkenntnisse werden durch ständige Fortbildung aktualisiert.
Diese Kompetenzen setzen wir für Sie bei jedem Fall ein:

Abstammung, Adoption, Aufhebung der Ehe, Ehevertrag, Ehewohnung und Hausrat, Eingetragene Lebenspartnerschaft, Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe, Güterrecht, Herausgabe des Kindes, Internationales Familienrecht, insbesondere österreichisches und schweizerisches Familienrecht, Namensrecht, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Scheidung der Ehe, Sorgerecht, steuerrechtliche oder sozialrechtliche Bezüge zum Familienrecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Vertragsgestaltung (Scheidungsvereinbarung)

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