Konflikte außergerichtlich schlichten.

Mediation

Verschiedenste Standpunkte, unterschiedliche Erwartungen –
ein gemeinsamer Weg. Das ist Mediation.

Mediation ist weder Beratung oder Therapie noch ein juristischer Vorgang. Es geht um die Leitung einer Reihe von Verhandlungen zwischen zwei Seiten durch einen neutralen, unparteiischen Dritten.

Mediation ist ein Weg, wenn der Wunsch der außergerichtlichen Einigung bei beiden Parteien im Vordergrund steht. Unsere geschulten Mediatoren sprechen mit beiden Seiten und unterstützen die Parteien, ihre Bedürfnisse einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen.


Die Mediation ist ein strukturiertes und freiwilliges Verfahren, um Konflikte beizulegen. Dabei erarbeiten die Konfliktparteien mit Unterstützung des neutralen, professionellen Mediators eigenverantwortlich eine rechtsverbindliche Regelung, die die jeweiligen Bedürfnisse berücksichtigt. Die Vereinbarung, die im konsensorientierten Verfahren getroffen wird, führt für beide Seiten zu einer Win-Win-Situation und einer größtmöglichen Akzeptanz. Die bei diesem Vorgehen erforderliche Achtung und Fairness sichert den Fortbestand persönlicher Beziehungen der Konfliktparteien - besonders wichtig für Eltern gemeinsamer Kinder. 


Mediation ist ein vernünftiger Weg, um bei Trennung, Scheidung oder in Erbfällen seelische und auch wirtschaftliche Belastungen abzuwenden. Nach Max Frisch: "Krise ist ein produktiver Prozess. Man muss ihm nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen." Mediation führen wir auf den Rechtsgebieten des Familienrechts und des Erbrechts durch. Wenn Sie sich für diesen Weg der Konfliktbewältigung entscheiden, sind unsere Anwaltsmediatoren zugleich ausgewiesene Experten auf diesen Rechtsgebieten.

Mediation gegenüber dem gerichtlichen Verfahren:

Suchen und Finden einer Lösung, die nicht auf „Ansprüche“ gerichtet ist, sondern auf den Interessenausgleich.
Das Ergebnis wird gemeinsam erarbeitet und nicht durch eine Gerichtsentscheidung herbeigeführt.
Bestimmung des Honorars des Mediators durch die Mediationsteilnehmer.
Vermeidung der Konfliktverschärfung durch eine ausgleichende Verhandlungsführung.